Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Intertras.de

ALLGEMEINER UMSATZ UND LIEFERBEDINGUNGEN VON INTERTRAS BEDDING B.V.., eingetragen bei der Handelskammer Groningen unter der Nummer 01097527

Artikel l. Anwendbarkeit

1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote von Intertras Bedding BV und für alle Kauf- und Verkaufsverträge, die von Intertras Bedding BV mit dem Käufer abgeschlossen werden.

1.2. Diese Bedingungen gelten nicht, wenn der Käufer nicht in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, sondern als Privatperson / Verbraucher.

l .3. In diesen Bedingungen wird Intertras Bedding BV als die Partei bezeichnet, die diese Bedingungen anwendet, während die Gegenpartei im Weiteren als Käufer bezeichnet wird.

1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden von Intertras Bedding BV ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.

Artikel 2: Vereinbarungen

Verträge, wie auch immer sie genannt werden, kommen nur nach ausdrücklicher Annahme durch Intertras Bedding BV zustande. Diese ausdrückliche Annahme ergibt sich aus der schriftlichen Bestätigung von Intertras Bedding BV oder] aus der Tatsache, dass Intertras Bedding BV den Vertrag ausführt.
Vereinbarung.

Artikel 3: Angebote/Lieferungen/Lieferzeit

3.1. Alle Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3.2. Die Lieferungen erfolgen ab Lager, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Lieferfristen werden annähernd festgelegt. Die Lieferfrist beginnt, wenn eine Einigung über alle technischen Details erzielt wurde und, falls zutreffend, das Gegenmuster von Intertras Bedding BV zurückgeschickt wurde. Bei frachtfreier Lieferung liegt die Wahl des Transportmittels in der Verantwortung von Intertras Bedding BV.

3.3. Die Lieferfrist wurde in der Erwartung festgelegt, dass Intertras Bedding BV wie zum Zeitpunkt des Angebots vorgesehen weiterarbeiten kann und dass die erforderlichen Materialien rechtzeitig an Intertras Bedding BV geliefert werden. Eine Überschreitung der Lieferfrist kann im Prinzip nur Anlass sein zu
Schadenersatz, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. In allen anderen Fällen ist Intertras Bedding BV nur dann zu einer Entschädigung wegen verspäteter Lieferung verpflichtet, wenn der Käufer Intertras Bedding BV schriftlich in Verzug gesetzt hat, wobei der Käufer Intertras Bedding BV eine Frist von mindestens der Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist einräumen muss, um seinen Verpflichtungen noch nachzukommen.

3.4. Sind die Waren nach Ablauf der Lieferfrist nicht vom Käufer abgeholt worden, so stehen sie zur Verfügung des Käufers und lagern auf dessen Kosten und Gefahr.

Artikel 4: Preisänderung

4.1. Die vereinbarten Preise beruhen auf den am Tag des Angebots geltenden Kosten für Rohstoffe, Materialien, Transport, Versicherung und Löhne.

4.2. Wenn und soweit der Zeitraum zwischen dem Datum des Angebots und der Lieferung einen Zeitraum von drei Monaten überschreitet und Löhne, Material-, Rohstoff-, Transport-, Versicherungs- und ähnliche Preise während dieses Zeitraums, jedoch nach Ablauf von drei Monaten, Änderungen erfahren haben, wird der vereinbarte Preis anteilig geändert. Die Zahlung eines eventuellen Mehrpreises gemäß diesem Artikel erfolgt zum gleichen Zeitpunkt wie die Zahlung der Hauptsumme.

Artikel 5 - Verkehr

5.1. Alle Waren reisen ab dem Zeitpunkt des Versands auf Risiko des Käufers. Auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, haftet der Käufer für alle Schäden im Zusammenhang mit dem Transport. Der Käufer hat sich gegen dieses Risiko ausreichend zu versichern.

5.2. Wenn eine Berufung auf die Bestimmungen in Artikel 5.1 nicht erfolgreich ist, haftet Intertras Bedding BV niemals für eine weitergehende Entschädigung als den Betrag, den sie vom Frachtführer und/oder der Versicherungsgesellschaft im Zusammenhang mit dem Verlust oder der Beschädigung während des Transports erhalten kann. In diesem Fall tritt Intertras Bedding BV ihre Forderung gegenüber dem Spediteur oder der Versicherungsgesellschaft auf Wunsch des Käufers an diesen ab.

Artikel 6: Nicht abgeholte Gegenstände

Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 3.4 hat Intertras Bedding BV das Recht, wenn der Käufer Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, trotz Zurverfügungstellung nicht gegen Zahlung des geschuldeten Betrages abholt, diese Gegenstände einen Monat nach der Zurverfügungstellung im Namen des Käufers zu verkaufen (oder verkaufen zu lassen), nachdem sie eine Inverzugsetzung erhalten hat, mit der Verpflichtung, den Erlös an den Käufer zu zahlen, abzüglich aller Forderungen, die Intertras Bedding BV gegenüber dem Käufer zustehen, einschließlich der Kosten für die Lagerung.

 

Artikel 7: Undurchführbarkeit der Abtretung

7.1. Wenn die Intertras Bedding B.V. nach dem Abschluss einer Vereinbarung diese aufgrund von Umständen, die der Intertras Bedding B.V. bei Abschluss der Vereinbarung nicht bekannt waren, nicht einhalten kann, hat die Intertras Bedding B.V. das Recht, die Vereinbarung aufzulösen oder aufzulösen.
verlangen, dass der Inhalt des Abkommens so geändert wird, dass eine Ausführung möglich bleibt.

7.2. Darüber hinaus ist die Intertras Bedding BV berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtung auszusetzen, und die Intertras Bedding BV ist nicht in Verzug, wenn die Intertras Bedding BV durch eine Änderung der Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht erwartet werden konnte und die außerhalb ihres Einflusses liegen, vorübergehend an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird.

7.3. Als unvorhersehbare Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Intertras Bedding BV liegen, gelten u.a. die Nichterfüllung von Verpflichtungen durch Lieferanten von Intertras Bedding BV, Feuer, Streiks oder Arbeitsunterbrechungen oder die
Verlust von zu verarbeitenden Materialien, Einfuhr- oder Handelsverbote.

7.4. Eine Befugnis zur Aussetzung besteht nicht, wenn die Erfüllung dauerhaft unmöglich ist oder die vorübergehende Unmöglichkeit länger als sechs Monate andauert; in diesem Fall wird der Vertrag zwischen den Parteien aufgelöst, ohne dass eine der Parteien Anspruch auf Ersatz des infolge der Auflösung erlittenen oder zu erleidenden Schadens hat.

7.5. Wenn die Intertras Bedding BV ihre Verpflichtung teilweise erfüllt hat, hat die Intertras Bedding BV Anspruch auf einen verhältnismäßigen Teil des vereinbarten Kaufpreises auf der Grundlage der bereits geleisteten Arbeit und der entstandenen Kosten.

Artikel 8: Gewährleistung

Es wird keine Garantie gegeben, wenn der Käufer nicht alle seine Verpflichtungen gegenüber Intertras Bedding BV (sowohl finanziell als auch anderweitig) erfüllt hat und nicht gemäß Artikel 9 reklamiert hat.

Artikel 9. Reklamationen

  1. l. Der Käufer kann sich nicht mehr auf einen Mangel der von Intertras Bedding BV erhaltenen Sache berufen, wenn er Intertras Bedding BV nicht innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung schriftlich informiert hat, wobei es sich um die Frist handelt, innerhalb derer er den Mangel vernünftigerweise hätte entdecken müssen.
    protestierte.

9.2. Eine beanstandete Warenpartie muss bis zur Untersuchung der Beanstandung durch Intertras Bedding BV in einem unsortierten Lieferzustand belassen werden. Wenn die Reklamation von Intertras Bedding BV als richtig anerkannt wird, muss Intertras Bedding BV die notwendige Zeit einräumen, um
die betreffenden Artikel zu reparieren und/oder durch andere Artikel zu ersetzen, falls erforderlich. Wenn die Reklamation anerkannt wird, können die betreffenden Waren frachtfrei an Intertras Bedding BV zurückgeschickt werden. Geringfügige Abweichungen in Bezug auf Qualität, Farbe, Länge und Dicke, die technisch unvermeidbar oder nach den Gepflogenheiten des Handels allgemein zulässig sind, können keinen Grund für eine Reklamation darstellen. Im Falle eines Angebots oder einer Lieferung nach Muster dient das Muster nur zur Feststellung der Durchschnittsqualität. Das sogenannte Seemuster, das dem Käufer von Intertras Bedding BV zur Verfügung gestellt wird, wird als ein Muster betrachtet. Die bestellten Mengen werden so weit wie möglich eingehalten. Intertras Bedding BV behält sich das Recht vor, die Partie 10% über oder unter der angegebenen Menge zu liefern. Im Falle einer Reklamation ist der Käufer nicht berechtigt, die Zahlung des unbestrittenen Teils der Forderung von Intertras Bedding BV auszusetzen.

9.3. Beanstandungen einer Rechnung müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich eingereicht werden.

9.4. Beanstandungen bezüglich der Menge der gelieferten Waren müssen bei Strafe des Verfalls des Reklamationsrechts auf dem entsprechenden Packzettel vermerkt werden.

9.5. Der Käufer verliert alle Rechte und Befugnisse, die ihm aufgrund der Mangelhaftigkeit zustehen, wenn er nicht innerhalb der oben genannten Frist reklamiert hat und/oder wenn er Intertras Bedding BV nicht die Gelegenheit gegeben hat, die Mängel zu beheben.

Artikel 10. Zahlung

10.1. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.

10.2. Die Intertras Bedding BV ist jederzeit berechtigt, vor der Lieferung oder der Durchführung der Lieferung eine Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers zu verlangen, die ihrer Meinung nach nicht ausreichend ist. Die Weigerung des Käufers, die geforderte Sicherheit zu leisten, gibt Intertras Bedding BV das Recht, den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, unbeschadet des Rechts von Intertras Bedding BV auf Entschädigung für Kosten und entgangenen Gewinn.

10.3. Intertras Bedding BV ist außerdem berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, auch wenn eine feste Lieferfrist vereinbart wurde.

10.4. Wenn der Kaufpreis auf eine Fremdwährung lautet, haftet der Käufer ab dem Ablauf von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum für die für Intertras Bedding BV nachteiligen Folgen von nachträglichen Wechselkursänderungen, solange der Käufer seiner diesbezüglichen Zahlungsverpflichtung gegenüber Intertras Bedding BV nicht nachgekommen ist.

10.5. Der gesamte Kaufpreis ist in jedem Fall sofort fällig, wenn die vereinbarte Rate nicht zum Fälligkeitstermin gezahlt wird, wenn der Käufer in Konkurs geht, Zahlungsaufschub beantragt oder sein Konkursverfahren beantragt wird, wenn die Waren oder Forderungen des Käufers gepfändet werden und wenn der Käufer stirbt, in Liquidation geht oder aufgelöst wird.

10.6. Wenn die Zahlung einer Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt ist, ist Intertras Bedding BV berechtigt, dem Käufer nach Ablauf dieser Frist eine Entschädigung für den Zinsverlust in Höhe von 1,5% pro Monat in Rechnung zu stellen, wobei die Zinsen für einen Teil des Monats wie ein voller Monat berechnet werden.

10.7. Neben der Hauptforderung und den Zinsen ist Intertras Bedding BV berechtigt, vom Käufer alle außergerichtlichen Kosten zu verlangen, die durch die nicht (rechtzeitig) erfolgte Zahlung entstanden sind.

10.8. Außergerichtliche Kosten werden vom Käufer in jedem Fall geschuldet, wenn Intertras Bedding BV die Hilfe eines Dritten für die Eintreibung der Forderung in Anspruch genommen hat. Allein die Tatsache, dass Intertras Bedding BV die Hilfe eines Dritten in Anspruch genommen hat, gibt Aufschluss über den Umfang und die Verpflichtung zur Zahlung der außergerichtlichen Kosten, einschließlich der Kosten des Konkursantrags.

Artikel 11. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

11.1. Der Käufer wird nur unter aufschiebenden Bedingungen Eigentümer der von Intertras Bedding BV gelieferten oder zu liefernden Sachen. Dies bedeutet, dass die Intertras Bedding BV Eigentümerin der gelieferten oder noch zu liefernden Sachen bleibt, solange der Käufer die Forderungen der Intertras Bedding BV in Bezug auf die Erfüllung des Vertrages oder eines ähnlichen Vertrages nicht bezahlt hat. Intertras Bedding BV bleibt auch Eigentümerin der gelieferten oder noch zu liefernden Sachen, solange der Käufer die im Rahmen solcher Verträge ausgeführten oder noch auszuführenden Arbeiten nicht bezahlt hat und solange der Käufer Forderungen wegen Nichterfüllung solcher Verträge, einschließlich Forderungen in Bezug auf Vertragsstrafen, Zinsen und Kosten, nicht bezahlt hat.

11.2. Solange der Käufer die oben genannten Forderungen nicht beglichen hat, ist er nicht berechtigt, ein Pfandrecht oder ein besitzloses Pfandrecht an den von Intertras Bedding BV gelieferten Waren zu begründen, und verpflichtet sich gegenüber Dritten, die ein solches Recht begründen möchten, dies auf erstes Anfordern zu tun.
Intertras Bedding BV erklärt, dass sie nicht befugt ist, ein Pfandrecht zu begründen. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, keine Urkunde zu unterzeichnen, die ein Pfandrecht an den Waren begründet, da er sich in diesem Fall der Veruntreuung schuldig machen würde.

11.3. Sollte der Käufer einer Verpflichtung gegenüber Intertras Bedding BV aus dem Vertrag in Bezug auf die verkauften Waren nicht nachkommen, ist Intertras Bedding BV berechtigt, die Waren ohne Inverzugsetzung zurückzunehmen. Der Käufer ermächtigt Intertras Bedding BV, den Ort zu betreten, an dem sich die Waren befinden.

Artikel 12. Auflösung

12.1. Die vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrages erfolgt durch eine schriftliche Erklärung der dazu berechtigten Partei. Bevor der Käufer eine schriftliche Auflösungserklärung an die Intertras Bedding BV richtet, muss er die Intertras Bedding BV immer erst schriftlich in Verzug setzen und ihr eine angemessene Frist einräumen, um ihre Verpflichtungen noch zu erfüllen oder eventuelle Mängel zu beheben, wobei der Käufer diese Mängel genau schriftlich melden muss.

12.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Verpflichtungen auszusetzen, wenn er selbst bereits mit seinen Verpflichtungen in Verzug geraten ist.

12.3. Wenn Intertras Bedding BV der Auflösung zustimmt, ohne dass ein Versäumnis ihrerseits vorliegt, hat sie in jedem Fall Anspruch auf eine Entschädigung für alle finanziellen Verluste wie Kosten, entgangenen Gewinn und angemessene Kosten zur Feststellung des Schadens und der Haftung. Im Falle von
Bei teilweiser Auflösung kann der Käufer keine Rückgängigmachung der von Intertras Bedding BV bereits erbrachten Leistungen verlangen und Intertras Bedding BV hat vollen Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen.

Artikel 13. Anwendbares Recht

13.1. Alle Vereinbarungen unterliegen dem niederländischen Recht.

13.2. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtsübereinkommens finden keine Anwendung, ebenso wenig wie künftige internationale Regelungen über den Verkauf beweglicher körperlicher Gegenstände, deren Wirkung von den Parteien ausgeschlossen werden kann.

13.3. Alle Streitigkeiten, die sich aus Angeboten und Verträgen, wie auch immer benannt, ergeben, werden dem Urteil des für den Geschäftssitz von Intertras Bedding BV zuständigen Zivilgerichts unterworfen, es sei denn, die gesetzlichen Bestimmungen schreiben etwas anderes vor.